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Theater Bremen
 
AGB1001
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Theater Bremen GmbH

1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Theater Bremen GmbH und den Einzelkunden, Firmen- und Gruppenkunden (im folgenden einheitlich „Kunden“). Für Rechtsgeschäfte zwischen der Theater Bremen GmbH und Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
Abweichende Bedingungen erkennt die Theater Bremen GmbH nicht an, es sei denn sie stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

2. Kartenverkauf
(1) Allgemein
Der Eintrittskartenverkauf zwischen der Theater Bremen GmbH und dem Besucher kommt durch die Bestellung des Kunden und ihre Annahme durch die Theater Bremen GmbH zustande. Eintrittskarten können an der Theaterkasse, angeschlossenen Vorverkaufsstellen sowie schrift-lich, telefonisch oder über das Internet erworben werden. Die Geschäftsbedingungen der Vor-verkaufsstellen können ggf. abweichen.
Der Kunde erwirbt die Eintrittskarten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Sofern vom Kunden Eintrittskarten weiter veräußert werden, ist eine Vertretung des Theaters Bremen ausge-schlossen. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

(2) Reservierung
Es besteht die Möglichkeit Eintrittskarten bis zu 14 Tage zu reservieren. Die Reservierungsfrist endet 8 Tage vor der entsprechenden Veranstaltung.

(3) Vorverkauf
Die Theaterkasse im Theater am Goetheplatz verkauft Karten für alle Spielstätten. Der freie Vorverkauf beginnt zu den in den offiziellen Publikationen der Theater Bremen GmbH genann-ten Zeiten.

(4) Telefonische Kartenbestellungen
Telefonische Kartenbestellungen werden ab Beginn des Vorverkaufs entgegen genommen. Die Eintrittskarten können an der Theaterkasse im Theater am Goetheplatz bezahlt und abgeholt werden. Auf Wunsch können bereits bezahlte Eintrittskarten zugesandt werden. Kosten und Ge-fahr der Versendung trägt der Besteller, d.h. der Kunde haftet für den zufälligen, unverschulde-ten Untergang der Tickets. Ein unverschuldet verspäteter Zugang von versendeten Tickets beim Kunden steht dem zufälligen Untergang der Tickets gleich. Der Kunde ist verpflichtet, unver-züglich nach Lieferung der Tickets diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit (insbesondere Ver-anstaltung, Datum, Uhrzeit, Preis und Anzahl) zu überprüfen und Reklamationen unverzüglich gegenüber der Theater Bremen GmbH schriftlich oder per E-Mail zu erklären.

(5) Online-Tickets
Der Erwerb von Online-Tickets ist für Inhaber von Kreditkarten auf der Internetseite der Theater Bremen GmbH möglich.
Das Angebot für einen Vertragsabschluß geht vom Kunden aus, sobald er online seine Ticketbe-stellung aufgegeben hat. Mit dem Verkauf bzw. dem Versand der Eintrittskarte kommt der Ein-trittskarten-/bzw. Veranstaltungsvertrag mit der Theater Bremen GmbH zustande.
Der Endkunde bestätigt im Online-Buchungsprozess die dort aufgeführten Ticketendpreise. Vor Vertragsschluss angezeigte Gebühren sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Endkunden und der Theater Bremen GmbH. Falls die Zusendung der Eintrittskarten erwünscht ist, erfolgt die Lieferung der bestellten Tickets auf Kosten und Risiko des Kunden, d.h. der Kunde haftet für den zufälligen, unverschuldeten Untergang der Tickets. Ein unverschuldet verspäteter Zugang von versendeten Tickets beim Kunden steht dem zufälligen Untergang der Tickets gleich. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Lieferung der Tickets diese auf Richtigkeit und Voll-ständigkeit (insbesondere Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Preis und Anzahl) zu überprüfen und Reklamationen unverzüglich gegenüber der Theater Bremen GmbH schriftlich oder per E-Mail zu erklären.

(6) Eigentumsvorbehalt
Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Theater Bremen GmbH.

(7) Urkundenbedingungen
Ein gewerblicher Weiterverkauf der Eintrittskarten ist nicht gestattet. Die Eintrittskarten dürfen nicht zu einem höheren Preis, als dem auf der Eintrittskarte aufgedruckten Preis zuzüglich nach-gewiesener Gebühren, die beim Erwerb der Eintrittskarte berechnet worden sind, privat veräu-ßert werden.
Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsbe-rechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit.

(9) Zahlungsmöglichkeiten
Zahlungen können bar, durch EC-Karte oder Kreditkarte (VISA, American Express, Mastercard) erfolgen. Die telefonische Bezahlung per Kreditkarte ist bis zum Vorstellungstag möglich.
Gutscheine können nur an der Kasse der Theater Bremen GmbH eingelöst werden.

3. Rückgabe/ Umtausch
(1) Eintrittskarten können spätestens am letzten Werktag vor dem Vorstellungstermin gegen eine Gebühr von 5 Euro pro Karte für das gleiche Stück umgetauscht werden.

(2) Bei Vorstellungsabbruch erhalten Besitzer von Eintrittskarten bei Kartenrückgabe den Karten-wert innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet, wenn keine 60 Minuten gespielt wurden und kein Ersatztermin angeboten worden ist.

(3) Eine Erstattung des Kaufpreises oder die Aushändigung von Ersatzkarten bei Verlust von Ein-trittskarten ist ausgeschlossen.

4. Eintrittspreise und Ermäßigungen
(1) Allgemein
Die gültigen Eintrittspreise sind an der Theaterkasse im Theater am Goetheplatz, auf der Inter-netseite der Theater Bremen GmbH, im aktuellen Spielzeitheft sowie im aktuellen Monatsspiel-plan veröffentlicht. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
In den Kartenpreisen (ausgenommen Moks) sind Altersversorgungsabgabe, VBN-Anteil (Ver-kehrsverbund Bremen/Niedersachsen) und Theatereuro (insgesamt 2,10 Euro) enthalten.

(2) Ermäßigungen
Das Theater Bremen gewährt verschiedene Ermäßigungen (z.B. Schüler-ermäßigung, Frühbu-cherermäßigung, Theatercard). Informationen hierzu sind an der Theaterkasse, auf der Internet-seite der Theater Bremen GmbH sowie im aktuellen Spielzeitheft verfügbar. Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Rabatte pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen.
Erwerber von ermäßigten Eintrittskarten sind verpflichtet, beim Kartenkauf sowie auf Anfrage des Abendpersonals beim Vorstellungsbesuch die Berechtigung für den Ermäßigungsanspruch nachzuweisen. Wird der Nachweis nicht erbracht, ist die Theater Bremen GmbH berechtigt den Differenzbetrag zu erheben oder gegebenenfalls den Einlass zu verwehren.

(3) Abonnements
Informationen zu den unterschiedlichen Abonnementarten und –preisen sowie zu den besonde-ren Abonnementbedingungen sind an der Theaterkasse, auf der Internetseite der Theater Bremen GmbH sowie im aktuellen Spielzeitheft verfügbar.

5. Spielplan, Spielplanänderungen
(1) Der gültige Spielplan mit den Anfangszeiten wird rechtzeitig bekannt gegeben und durch Aus-hang sowie auf der Internetseite der Theater Bremen GmbH veröffentlicht. Irrtümer und Ände-rungen vorbehalten.

(2) Die Besetzungsangaben und Vorstellungszeiten im Spielplan sind ohne Gewähr. Die Theater Bremen GmbH behält sich vor, aus zwingenden Gründen die angekündigte Besetzung der Rol-len sowie die Vorstellungszeiten kurzfristig zu ändern. Ein Rückgaberecht bereits gekaufter Kar-ten entsteht dadurch nicht.

6. Beginn/Einlass
(1) Das Theater am Goetheplatz und das Neue Schauspielhaus werden in der Regel eine Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet. Alle anderen Spielstätten eine halbe Stunde vorher.

(2) Nach Beginn einer Vorstellung besteht kein Anspruch auf Einlass. Es liegt im Ermessen des Theaters, mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher in einer geeig-neten Pause Einlass in den Zuschauerraum zu gewähren. Den Anweisungen des Abendpersonals ist Folge zu leisten.

7. Garderobe und Fundsachen

(1) Garderobe kann im Garderobenfoyer zur Aufbewahrung während des Vorstellungsbesuchs ab-gegeben werden. Die Mitnahme von Garderobe in den Zuschauerraum ist nur dann gestattet, wenn dadurch andere Besucher nicht gestört werden. Grundsätzlich ist die Mitnahme von stö-renden Gegenständen (z.B. Schirme, Stöcke, große Taschen) untersagt. Den Anweisungen des Abendpersonals ist Folge zu leisten.

(2) Vertauschte, beschädigte und verloren gegangene Garderobengegenstände sind dem Gardero-benpersonal unverzüglich zu melden.
Garderobengegenstände werden ohne Garderobenmarke nur dann ausgehändigt, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist.

(3) Gefundene Gegenstände aller Art sind beim Garderobenpersonal abzugeben. Der Verlust von Gegenständen ist ebenfalls dem Garderobenpersonal zu melden.

8. Ton-, Foto- und Videoaufnahmen
(1) Am Veranstaltungsort sind Bild-, Ton-, Film- und Videoaufzeichnungen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt.

(2) Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzu-ziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Aufführung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezo-gen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.

(3) Für den Fall, dass während einer öffentlichen Theatervorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch dazu berechtigte Personen durchgeführt werden, erklären sich die Theaterbesucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Ton auf-genommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung zeitlich und räumlich unbegrenzt vervielfältigt bzw. veröffentlicht werden dürfen.

9. Hausrecht/ Hausordnung
(1) Personen kann der Zutritt verweigert werden, wenn sie die Vorstellung oder den geordneten Kar-tenverkauf stören oder andere Besucher belästigen oder berechtigter Anlass zur Befürchtung be-steht. Der Zutritt kann ferner verweigert werden, wenn bereits früher gegen die Hausordnung verstoßen wurde. Das Theater kann diese Personen von der Vorstellung ausschließen oder ge-genüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen.

(2) Die Theater Bremen GmbH kann von Besuchern, die unberechtigterweise einen Platz einge-nommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte vorweisen können, den Differenzbetrag erheben. Besucher, die nach Aufforderung weder den entsprechenden Platz einnehmen noch die Entgeltdifferenz für den tatsächlich von ihnen genutzten Platz entrichten, können aus der Vor-stellung verwiesen werden.

(3) Der Verzehr von Speisen und Getränken im Zuschauerraum ist untersagt. Das geltende Rauch-verbot ist einzuhalten.

(4) Gegenstände, die dazu geeignet sind, die Vorstellung zu stören (z.B. Handys, elektronische Uh-ren), sind auszuschalten.

(5) Die Hausordnung des Theaters wird öffentlich bekannt gemacht und ist zu beachten. Die Hin-weise der Mitarbeiter des Theaters sowie des anwesenden Einlasskontrolldienstes sind zu beach-ten.

10. Haftung/ Schadensersatz
(1) Die Theater Bremen GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern die Theater Bremen GmbH, ihr gesetzlicher Vertreter oder ihr Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

(2) Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit die Theater Bremen GmbH ihr gesetzlicher Vertreter oder ihr Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.

(3) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

(4) Für Fremdleistungen (z.B. gastronomische Leistungen) haftet nicht die Theater Bremen GmbH, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.

11. Datenschutz
(1) Die Theater Bremen GmbH bearbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten (beispielsweise Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer, etc.) werden durch die Theater Bremen GmbH in dem für die Begrün-dung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt.

(2) Die Theater Bremen GmbH ist berechtigt, sofern sie nicht selbst Veranstalter ist, diese Daten an den Veranstalter oder sonstige Dritte, die mit der Durchführung des Vertrages beauftragt sind, zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung des geschlossenen Vertrages notwendig ist. Im Übrigen gibt die Theater Bremen GmbH Daten des Nutzers nicht an Dritte weiter.

(3) Solange der Kunde nicht widerspricht, ist die Theater Bremen GmbH darüber hinaus berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung des Kunden, zur Werbung, Marktforschung für eigene Zwec-ke und zur bedarfsgerechten Gestaltung des Angebotes des Theaters zu erheben, und für 5 Spiel-zeiten des Theaters zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen.

(4) Diese Einwilligung ist freiwillig und kann von dem Kunden jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

(5) Um dem Nutzer das Angebot des Online-Ticket Kaufs so angenehm wie möglich zu gestalten, werden so genannte Cookies eingesetzt. Cookies sind kleine Textdateien, die auf der Festplatte des Nutzers gespeichert werden. Cookies werden für die sog. Warenkorbfunktion sowie zur Er-stellung von Statistiken über die Nutzung des Online-Ticket Kaufs eingesetzt, um so das Ange-bot für den Nutzer zu verbessern. Es werden keine Technologien eingesetzt, die durch Cookies anfallende Informationen mit Nutzerdaten verbinden, um so die Identität des Nutzers festzustel-len. Der Online-Ticket Kauf ist grundsätzlich auch ohne Cookies möglich, jedoch kann hierbei die Funktionalität eingeschränkt sein. Web-Browser lassen sich so einstellen, dass Cookies gene-rell oder bezogen auf jeden Einzelfall angenommen oder abgelehnt werden.

12. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen der Theater Bremen GmbH und Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Bremen.

(3) Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.



Abonnementbedingungen:
Die Spielzeit beginnt im September und endet im Juni bzw. Juli. Die für Premieren und Platzmieten vorgesehenen Termine und Aufführungen werden rechtzeitig durch eine schriftliche Mitteilung bekanntgegeben. Soweit bei den Terminen für das Abonnement (außer bei den Premieren-Anrechten) nicht neue Inszenierungen zur Aufführung kommen, werden Werke des Repertoires angeboten. Das Theater ist berechtigt, die Reihen A*E (Goetheplatz) bzw. A*C (Schauspielhaus) vor der ersten Parkettreihe einzubauen, wenn dies aus besonderen Gründen erforderlich ist. Auf diese zusätzlichen Reihen besteht für Abonnenten kein Anspruch. Schüler und Studenten (bis 27 Jahre), Arbeitslose und Schwerbehinderte (ab 70% MdE) mit gültigem Ausweis erhalten eine Ermäßigung von 50% auf die Kassenpreise. Der Anspruch auf diese Ermäßigung ist bei Abonnementsabschluss geltend zu machen. Sämtliche Abonnements, außer unikat sowie den Studenten-, Schüler- und Arbeitslosenanrechten, verlängern sich jeweils um eine weitere Spielzeit, wenn sie nicht schriftlich bis zum 31. Mai gekündigt werden. Diese Frist gilt auch für Änderungswünsche. Der Eingang der Kündigung wird vom Theater bestätigt. Wenn Sie einen Abonnementtermin nicht wahrnehmen können, haben Sie die Möglichkeit zu tauschen und erhalten bei Abgabe der entsprechenden Eintrittskarte bis spätestens acht Werktage vor der Vorstellung einen Gutschein für das vorgesehene Stück zu einem anderen Termin. Pro Spielzeit sind zwei Umtäusche pro Platz gebührenfrei, für weitere Termine wird eine Gebühr von 1,50 Euro berechnet. Die Einlösung von Wahlabonnementsgutscheinen für Gastspiele ist nicht möglich. An Feiertagen wird beim Einlösen von Tausch- und Wahlgutscheinen keine Abonnementermäßigung gewährt. Wahl- und Tauschgutscheine verlieren mit Ablauf der Spielzeit ihre Gültigkeit. Ersatz für versäumte Vorstellungen, nicht rechtzeitig eingelöste oder verlorene Gutscheine kann nicht gewährt werden. Der Abonnementspreis ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt in einer Summe fällig. Ratenzahlung ist ausschließlich bei Lastschrifteinzug in zwei Raten zum 1.10. und 1.2. möglich. Personenbezogene Daten (Name, Anschrift) werden im Rahmen der Geschäftsbeziehung gespeichert und verarbeitet. Gerichtsstand ist Bremen. In den angegebenen Preisen sind Altersversorgungsabgabe, VBNAnteil und Theatereuro (insgesamt 1,60 Euro) sowie die Versendung des Leporellos enthalten.

Karten können spätestens am letzten Werktag vor dem Vorstellungstermin gegen eine Gebühr von 5 Euro pro Karte für das gleiche Stück umgetauscht werden.


Die Besonderen Veranstaltungsbedingungen des Theater Bremen für die Seebühne Bremen (Stand 03.02.2010)
Open-Air Veranstaltung
Wir weisen darauf hin, dass die Vorstellung auch bei zweifelhafter Witterung im Freien durchgeführt wird – der Zuschauerbereich ist überdacht, die Seiten der Tribüne sind offen. Wir empfehlen unseren Gästen dennoch regenfeste Kleidung den Vorzug zu geben, auf Regenschirme aber zu verzichten, da diese die Sicht beeinträchtigen.

Rückgabe und Umtausch
Karten können spätestens am letzten Werktag vor dem Vorstellungstermin gegen eine Gebühr von 5 Euro pro Karte für das gleiche Stück umgetauscht werden, soweit Karten vorhanden.

Einlassbedingungen
Es ist untersagt, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Wunderkerzen, Waffen aller Art, Gegenstände ab der Länge von einem Meter oder sonstige gefährliche Gegenstände sowie Glas- oder PET-Flaschen, Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister, und sonstige Trinkbehälter, Hartverpackungen, Kühltaschen, sonstige Lebensmittel, sonstige schwere Behältnisse, Tetrapacks sowie Tiere auf das Veranstaltungsgelände mitzubringen
Der Verzehr von Speisen und Getränken auf der Tribüne ist aus Sicherheitsgründen verboten. Gegenstände, die größer sind als 40x30 cm, sind auf der Tribüne verboten und können an der Garderobe abgegeben werden.
Der Veranstalter ist berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist, die vorstehend genannten Gegenstände an der Einlasskontrolle abzugeben. Hierbei besteht keinerlei Anspruch gegen den Veranstalter wegen eines möglichen Verlustes des betreffenden Gegenstandes.

Einlass
Der Einlass auf das Veranstaltungsgelände beginnt 90 Minuten vor Vorstellungsbeginn; der Einlass auf die Tribüne erfolgt 45 Minuten vor Vorstellungsbeginn. Nach Beginn der Aufführung ist ein Einlass auf die Tribüne nur in der nachfolgenden Pause möglich.

Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände
Das Betreten der Bühnenbereiche sowie das Besteigen von Absperrgittern sind untersagt. Bei Zuwiderhandlungen ist sich der betroffene Besucher im Klaren, dass ein Verweis vom Veranstaltungsgelände auf Anordnung des Veranstalters erfolgen kann. Die Besucher haben des Weiteren den Anweisungen des Ordnungspersonals Folge zu leisten.
Das Mitnehmen von Getränken (Gläser aus dem Cateringbereich) auf die Tribüne ist nicht gestattet.
Alle Besucher betreten das Veranstaltungsgelände auf eigene Gefahr. Bild-, Ton-, Film- und Videoaufzeichnungen - auch für den privaten Gebrauch - sind nicht erlaubt.

Abbruch der Aufführung
Der Veranstalter behält sich vor, bei schlechter Witterung und/oder bei Gefahr für die Mitwirkenden und/oder das Publikum und/oder bei zu befürchtenden Schäden für Ausstattungsgegenstände, insbesondere Musikinstrumente, den Beginn einer Aufführung zu verschieben, die Aufführung zu unterbrechen bzw. auch abzubrechen. Die Entscheidung über Abbruch, Verlegung, etc. wird erst unmittelbar vor bzw. während der Vorstellung von der Intendanz getroffen und dem Publikum mitgeteilt. Sollte eine begonnene Aufführung aus vorstehenden Gründen nach 60 Minuten abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes.

Gültigkeit der Eintrittskarte
Die Eintrittskarte verliert bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes ihre Gültigkeit.

Anerkennung der besonderen Nutzungsbedingungen
Mit dem Erwerb der Eintrittskarte werden die besonderen Nutzungsbedingungen des Theater Bremen anerkannt. Diese sind an der Theaterkasse erhältlich und auch im Internet unter www.theaterbremen.de zu finden.1002
 
 
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